Dienstbeschädigung

Dienstbeschädigung, gesundheitliche Schädigung, die sich ein Beamter bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zuzieht. Die Dienstbeschädigung begründet beamtenrechtliche Versorgungsansprüche, wenn sie nicht auf grobem Verschulden beruht und Dienstunfähigkeit zur Folge hat (§ 4 Ziffer 2 Beamtenversorgungsgesetz vom 24. 8. 1976 in der Fassung vom 24. 2. 2010). Für

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