Deutsches Kaiserreich 1871–1918
Mit der Reichsgründung 1871 unter maßgeblicher Beteiligung Otto von Bismarcks wurde 1871 eine Reichsverfassung erarbeitet, die einen föderativen Staatsaufbau begründete. 25 Bundesstaaten sowie Elsass-Lothringen schlossen sich zusammen, behielten jedoch weitgehende Eigenständigkeit. Der jeweilige König von Preußen war zugleich auch Kaiser des Deutschen Reiches, der den Reichskanzler ernannte.
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe