Corpus Iuris Canonici

Corpus Iuris Canonici [lateinisch],

die nach dem Vorbild des »Corpus Iuris Civilis« zusammengefassten, v. a. kirchlichen Rechtsquellen des Mittelalters Die jeweils abgeschlossenen Teile sind: 1) das Decretum Gratiani; 2) der »Liber Extra«, Kurzform für »Liber decretalium extra Decretum Gratiani«, nach der Zeit Gratians entstandene Kirchenrechtssammlungen, 1234 amtlich publiziert, eingeteilt in fünf Bücher; 3) der

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