Corpus Iuris Civilis
Corpus Iuris Civilis [lateinisch],
seit der Ausgabe des D. Gothofredus von 1583 übliche Bezeichnung für die mit Gesetzeskraft ausgestattete Sammlung des römischen Rechts, die Kaiser Justinian I. zwischen 528 und 542 zusammenstellen ließ. Sie umfasst vier Teile, wovon (die ersten) drei in lateinischer Sprache abgefasst sind, der vierte in griechischer Sprache.
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