Copyhold

Copyhold [ˈkɔpɪhəʊld] das, -s,

im 14. Jahrhundert in England gewohnheitsrechtlich entwickelte Form der – bald als erblich betrachteten – Landleihe. Dabei erhielten die Pächter von Bauerngütern, die zu einer Grundherrschaft (Manor) gehörten, zur Sicherung ihres Besitzrechts auf das Gut eine Abschrift (Copy) aus dem grundherrlichen Register (daher Copyholders). Die in der 2. Hälfte

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.