cauchysches Konvergenzkriterium
cauchysches Konvergenzkriterium [koˈʃi-; nach A. L. Cauchy],
Kriterium für die Konvergenz von Folgen: Eine reelle oder komplexe Zahlenfolge (an) ist genau dann konvergent, wenn sie eine Cauchy-Folge ist. Für rationale Zahlenfolgen gilt das cauchysche Konvergenzkriterium nicht, da Cauchy-Folgen aus rationalen Zahlen einen irrationalen Grenzwert haben können.
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