Cashflowsteuer
Cashflowsteuer [ˈkæʃfləʊ-], Cash-Flow-Steuer,
Unternehmensbesteuerung, bei der sich die Steuer nicht nach dem Gewinn, sondern nach der Differenz zwischen Zahlungseingängen und (laufenden und Investitions-)Ausgaben bemisst. In der (erstmals 1948 von E. C. Brown beschriebenen und dann 1978 von J. A. Kay und M. A. King für Großbritannien weiterentwickelten) Grundvariante (»R-Base-Tax«) werden
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