Bundestreue
Bundestreue, im Bundesstaat die Verpflichtung des Gesamtstaates und der Gliedstaaten zu bundesfreundlichem Verhalten, d. h. zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständigungsbereitschaft und damit auch innere Schranke der Wahrnehmung eigener Kompetenzen. In Deutschland ist die Bundestreue ein ungeschriebener Grundsatz des Verfassungsrechts, mit fundamentaler Bedeutung für die bundesstaatliche Ordnung.
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