Bundesfürsten

Bundesfürsten, Bezeichnung für die Landesherren der zum Deutschen Reich (1871–1918) gehörenden Staaten mit monarchischer Verfassung; sie galten nicht als Reichsuntertanen, genossen besonderen strafrechtlichen Schutz (§§ 81, 94 ff., 135 StGB) sowie Steuerbefreiung. Trotz ihrer geminderten Souveränität waren die Bundesfürsten über den Bundesrat an der Exekutive beteiligt, doch höhlten administrative

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