Bundes-Angestelltentarifvertrag
Bundes-Angestelltentarifvertrag, Abkürzung BAT,
der für die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Angestellten im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Gemeinden seit dem 1. 4. 1961 und bis 2005 maßgebliche Tarifvertrag vom 23. 2. 1961 (mit Änderungen); in den neuen Bundesländern BAT-Ost. Der BAT galt nicht für Beamte. Er entielt Bestimmungen über die Form des
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