Ortszuschlag
Ortszuschlag, im bisherigen öffentlichen Dienstrecht (für Angestellte, Arbeiter und Beamte) der von der Tarifklasse, der Besoldungsstufe, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängige mehrstufige Zuschlag zum Grundgehalt (Besoldung). Mit Wirkung vom 1. 7. 1997 wurden die Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes (§§ 39 ff.) über den Ortszuschlag ersetzt durch
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