Budgetausgleich
Budgetausgleich [byˈdʒe-],
im weiteren Sinn der haushaltsrechtliche Grundsatz, dass der Summe der öffentlichen Ausgaben eines Jahres eine gleich große Einnahmensumme (Deckungsmittel) gegenüberstehen muss (formaler Budgetausgleich). Im engeren Sinn gilt das Budget als ausgeglichen, wenn die Ausgaben durch Einnahmen aus Erwerbseinkünften und Abgaben gedeckt sind (materieller Budgetausgleich). Ein Budgetdefizit liegt dementsprechend
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