Verfahren
1) Übertragungsbuchführung: Die durch Belege angezeigten Geschäftsvorfälle werden zunächst im Grundbuch erfasst und von dort auf die entsprechenden Hauptbuchkonten übertragen (zeitraubend und fehleranfällig). Varianten der Übertragungsbuchführung sind die italienische, englische, deutsche und französische Buchführung, die bezüglich der Führung eines Hauptbuches übereinstimmen, sich aber in der Anzahl der geführten Grundbücher
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