Buchersitzung

Buch|ersitzung, Tabular|ersitzung,

der endgültige Erwerb eines Grundstücksrechts durch dreißigjährige fälschliche Eintragung als Berechtigter im Grundbuch und dreißigjährigen Eigenbesitz (§ 900 BGB). Dagegen spricht man von Kontratabularersitzung, wenn (z. B. bei Verschollenheit) im Wege des Aufgebotsverfahrens der wirkliche, eingetragene Eigentümer sein Eigentum verliert, weil ein anderer das Grundstück seit 30 Jahren in

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