Branntweinsteuer
Branntweinsteuer, die Besteuerung weingeisthaltiger Erzeugnisse. In Deutschland wird die Branntweinsteuer von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein als Bestandteil des vom Käufer des Branntweins zu entrichtenden Kaufgeldes erhoben und an den Bund abgeführt. Die Steuersätze sind nach dem Verwendungszweck differenziert. Inländischer Alkohol, der von der Ablieferungspflicht an das Branntweinmonopol ausgenommen ist,
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