Beuterecht
Beuterecht, das Recht eines Krieg führenden Staates, dem Feindstaat und dessen Angehörigen Güter wegzunehmen und Gebrauchsmöglichkeiten, insbesondere von Grundstücken, zu entziehen. Im Landkrieg darf Privateigentum nur weggenommen werden, wenn es militärischen Zwecken dient; Requisitionen sind möglich. Kulturgüter unterliegen dem Beuterecht nicht (Haager Konvention zum Schutze der Kulturgüter im Falle
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