Strafdrohung
Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Bei gewerbsmäßiger Begehung als Mitglied einer Bande liegt die Strafdrohung grundsätzlich zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe