Betriebskollektivvertrag

Betriebskollektivvertrag, Abkürzung BKV,

in der DDR bis 1989 jährliche Vereinbarungen zwischen Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) zur Planerfüllung und Produktionssteigerung sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen; als weiteren Teil enthielt der BKV normative Festlegungen von längerer Geltungsdauer, z. B. die Betriebsprämienordnung (v. a. Jahresendprämie).

Quellenangabe

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