Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung, durch eine Person vorsorglich getroffene Regelungen für den Fall der Anordnung einer Betreuung. In der Betreuungsverfügung kann der Betroffene Wünsche bezüglich seiner Lebensweise während der Betreuung, der Person des Betreuers und Ähnliches äußern. Diese müssen dann bei der Bestellung und Ausübung der Betreuung berücksichtigt werden (§§ 1897 Absatz 4,

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