Berlinförderungsgesetz
Berlinförderungsgesetz, Abkürzung BFG,
Kurzbezeichnung für das Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft von 1950 in der Fassung vom 2. 2. 1990, das die Bedingungen für die Gewährung und den Umfang von Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer, bei den Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie bei Abschreibungen, Investitionszulagen und Arbeitnehmerzulagen (Berlinzulage) regelte. Das Berlinförderungsgesetz lief
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