Bergbehörden

Bergbehörden, die zur Aufsicht über den Bergbau auf der Grundlage des Bundesbergsgesetzes (Bergrecht) errichteten (Landes-)Behörden (Sonderpolizeibehörden). Der Aufbau der Bergbehörden ist in der Regel dreistufig (Ausnahme Baden-Württemberg zweistufig), sie gliedern sich grundsätzlich in die Bergämter (untere Bergbehörden), die Oberbergämter (mittlere Bergbehörden als weitere Aufsichts- und Beschwerdeinstanz, z. T.

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