Bergbehörden
Bergbehörden, die zur Aufsicht über den Bergbau auf der Grundlage des Bundesbergsgesetzes (Bergrecht) errichteten (Landes-)Behörden (Sonderpolizeibehörden). Der Aufbau der Bergbehörden ist in der Regel dreistufig (Ausnahme Baden-Württemberg zweistufig), sie gliedern sich grundsätzlich in die Bergämter (untere Bergbehörden), die Oberbergämter (mittlere Bergbehörden als weitere Aufsichts- und Beschwerdeinstanz, z. T.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe