Aval
Aval [französisch »Wechselbürgschaft«] der, auch das, -s/-e,
die Wechselbürgschaft; sie kann zugunsten jedes wechselrechtlich Haftenden (Aussteller, Akzeptant, Indossant) dadurch erklärt werden, dass der Bürge, der Avalist, seinen Namen (mit dem fakultativen Zusatz »per Aval«, »als Bürge«) auf den Wechsel setzt. Das Aval begründet eine gesamtschuldnerische Haftung.
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