Bürge
Bürge, jemand, der sich vertraglich verpflichtet hat, für einen anderen zu bürgen (die Bürgschaft zu übernehmen), d. h., an dessen Stelle für Schulden aufzukommen, wenn der andere zahlungsunfähig ist.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar