Ausweismissbrauch
Ausweismissbrauch, der als Missbrauch von Ausweispapieren
in § 281 StGB erfasste Straftatbestand, der das Gebrauchen eines für einen anderen ausgestellten Ausweises zur Täuschung im Rechtsverkehr mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Die Fälschung von Ausweispapieren ist als Urkundenfälschung strafbar.
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