Außenseiter (Arbeitsrecht)
Außenseiter, Arbeitsrecht:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Geltungsbereich eines Tarifvertrages, die weder Mitglieder des Arbeitgeberverbandes noch der Gewerkschaft sind. Für sie gilt deshalb der Tarifvertrag grundsätzlich nicht (§ 3 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz), es sei denn, der Tarifvertrag wurde für allgemein verbindlich erklärt. Außenseiterklauseln, wonach Außenseiter ebenfalls nur zu Tarifbedingungen beschäftigt werden dürfen, verstoßen
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