Mindestpreis
Mindestpreis, Verkaufspreis, der über-, nicht aber unterschritten werden darf. Mindestpreise werden als staatlich administrierte Preise durch Gesetz oder Anordnung festgelegt. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Unternehmen (z. B. Preiskartelle und abgestimmte Verhaltensweisen auf dem Markt) sind kartellrechtlich (§ 1 GWB) grundsätzlich verboten, weil sie den Wettbewerb beschränken.
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