Ausgleich (Recht)

Ausgleich, Recht:

in Österreich insolvenzrechtliches gerichtliches Vergleichsverfahren, das, anders als der Konkurs, eine wirtschaftliche Gesundung des Schuldners durch teilweisen Pauschalverzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen erstrebt. Gesetzliche Regelung: Ausgleichsordnung vom 10. 12. 1914 (mit Änderungen).

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