Auseinandersetzung (Recht)

Auseinandersetzung, Recht:

die zur Auflösung von Gemeinschaftsverhältnissen erforderliche Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens. Bei Auseinandersetzungen der Gemeinschaft nach Bruchteilen (§§ 749 ff. BGB) wird Teilung in Natur oder Zwangsversteigerung und Verteilung des Erlöses durchgeführt. Bei der Gesellschaft und den ehelichen Gütergemeinschaften wird nach Berichtigung der Schulden und (bei der Gesellschaft) nach Rückzahlung der

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