Ausbildungsordnung

Ausbildungsordnung, legt die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung fest.

Im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23.3.2005 die formale Grundlage für die geordnete und einheitliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. In der Ausbildungsordnung sind mindestens festgelegt: 1) die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, 2) die Ausbildungsdauer (mindestens 2, maximal 3 Jahre), 3) das Berufsbild, 4) der Ausbildungsrahmenplan sowie 5) die Prüfungsanforderungen.

Quellenangabe

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