Aufopferung (Staatshaftungsrecht)

Aufopferung, Staatshaftungsrecht:

die Auferlegung eines Sonderopfers durch einen rechtmäßigen, zum Wohl der Allgemeinheit vorgenommenen Eingriff in die Rechtspositionen des Bürgers. Da Eingriffe in vermögenswerte Rechte heute unter den Tatbestand der Enteignung (oder des enteignungsgleichen Eingriffs) fallen, beschränkt sich die Aufopferung auf Eingriffe in immaterielle Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Freiheit). Die Aufopferung verpflichtet

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