Aufgebotsverfahren (Immaterialgüterrecht)

Aufgebotsverfahren, Immaterialgüterrecht:

die nach dem früheren Warenzeichengesetz vorgeschriebene Bekanntmachung der Anmeldung eines Warenzeichens zur Eintragung in die Warenzeichenrolle, um anderen Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Nach dem seit 1. 1. 1995 geltenden Markengesetz (das Warenzeichengesetz wurde durch das Markenrechtsreformgesetz vom 25. 10. 1994 aufgehoben) ist das Aufgebotsverfahren durch ein nachgeschaltetes Widerspruchsverfahren ersetzt

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