Aufgebotsverfahren (Zivilprozessrecht)

Aufgebotsverfahren, Zivilprozessrecht:

Verfahren zur öffentlichen gerichtlichen Aufforderung an unbekannte Beteiligte, zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ihre etwaigen Rechte anzumelden (§§ 946 ff. ZP; ab dem 1. 9. 2009 gelten hierfür die §§ 433 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FamFG); bedeutsam insbesondere bei Kraftloserklärung

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