Aufgebot (Kirchenrecht)

Aufgebot, Kirchenrecht:

Im evangelischen Kirchenrecht ist das Aufgebot (an M. Luther anknüpfend) die Anmeldung zur kirchlichen Trauung; sie wird durch Aushang oder durch Abkündigung im Gottesdienst bekannt gemacht, verbunden mit der Empfehlung zur Fürbitte für die Brautleute. – Im katholischen Kirchenrecht ist das Aufgebot die Ergänzung der Feststellungen des

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