Aufenthaltsbewilligung (Schweiz)
Aufenthaltsbewilligung, in der Schweiz die befristete behördliche Bewilligung, die einem Ausländer erlaubt, in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich (ohne Erwerbsabsicht) dort mehr als drei Monate aufzuhalten. Auf die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung, die bei den Kantonen zu beantragen ist, besteht (außer für den Ehegatten eines Schweizer Bürgers
Informationen zum Artikel
Quellenangabe