Aufbringen (Militärwesen)
Aufbringen, Militärwesen:
im Krieg die Ausübung des Rechtes, feindliche und neutrale Handelsschiffe durch ein Kriegsschiff – notfalls gewaltsam – anzuhalten, auf Banngut zu untersuchen und dieses gegebenenfalls wegzunehmen (Prise); feindliche Schiffe dürfen als Beute (Beuterecht) beschlagnahmt werden.
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