Apothekenpflicht
Apothekenpflicht, im Arzneimittelgesetz verankerte Regelung, wonach Arzneimittel – von gesetzlich festgelegten Ausnahmen abgesehen – nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar