Anzeigepflicht (Versicherungswesen)
Anzeigepflicht, Versicherungswesen:
der Versicherungsnehmer unterliegt mehreren Anzeigepflichten. Er muss dem Versicherer vor Vertragsabschluss alle gefahrerheblichen Umstände mitteilen, ihm während der Laufzeit des Vertrags jede Gefahrerhöhung anzeigen und ihm schließlich den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich bekannt geben. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten setzt sich der Versicherungsnehmer unter Umständen nachteiligen Rechtsfolgen aus. So kann der
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