Anwaltsnotar
Anwaltsnotar, gemäß § 3 Bundesnotarordnung ein Rechtsanwalt, der das Amt des Notars im Nebenberuf ausübt. In Gerichtsbezirken, in denen am 1. 4. 1961 das Notaramt nebenberuflich ausgeübt worden ist, werden ausschließlich Anwaltsnotare und keine Nur-Notare (hauptberufliche Notare) bestellt. Anwaltsnotare gibt es in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Teilen
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