Antragsdelikt
Antragsdelikt, strafbare Handlung, die nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, z. B. die Beleidigung (§§ 185, 194 StGB). In manchen Fällen können auch andere antragsberechtigt sein, z. B. nach dem Tod des Berechtigten seine Angehörigen, bei Amtsträgern die vorgesetzte Dienstbehörde (§§ 77 ff. StGB). Das Recht, den Antrag
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