angelsächsisches Recht
angelsächsisches Recht, das frühenglische Gewohnheitsrecht der angelsächsischen Stämme, niedergelegt v. a. in den Teilkodifikationen der Könige Alfred, Eduard der Ältere und Edgar. Diese Aufzeichnungen sind vergleichbar mit den niederdeutschen Volksrechten (»leges barbarorum«) der Sachsen, Friesen und Thüringer (germanische Volksrechte). Das angelsächsische Recht bildet zusammen mit dem übernommenen normannischen Recht (seit 1066)
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