angeborene Rechte
angeborene Rechte, die Rechte, die jedem Menschen ohne staatliche Verleihung kraft seiner menschlichen Natur zustehen, z. B. die Menschenwürde, das Recht auf Leben (Grundrechte).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar