Amortisation (Gesellschaftsrecht)
Amortisation [französisch, eigentlich »Abtötung«] die, -/-en, Gesellschaftsrecht:
ratenweise Herabsetzung oder Rückzahlung des Grund- oder Stammkapitals bei Kapitalgesellschaften durch planmäßige Einziehung und Löschung der Aktien bei einer AG oder der Geschäftsanteile bei einer GmbH gemäß §§ 237–239 Aktiengesetz und § 34 GmbH-Gesetz Die Amortisation findet v. a. bei Gesellschaften, deren Unternehmenszweck zeitlich begrenzt ist, Anwendung; sie kann mit
Informationen zum Artikel
Quellenangabe