Altenteil
Altenteil, Altgedinge, Altsitz, Ausgedinge, Auszug, Einsitz, Leibgedinge, Leibzucht,
Gesamtheit der Rechte eines abtretenden Bauern (Altenteiler, Auszügler), der seinen Hof einem Nachfolger übergibt, sich aber auf Lebzeiten ein Wohnrecht, Naturalleistungen, Nutzungsrechte, Geldrenten u. a. vorbehält (Übergabevertrag). Auch der Witwe des Bauern, die den Hof einem Anerben übergibt, steht ein Altenteil zu. Sein Inhalt richtet sich nach Herkommen oder
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