Alimentationsprinzip
Alimentationsprinzip, hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Beamtenrecht), der den Dienstherrn verpflichtet, für den Lebensunterhalt des Beamten (auch im Ruhestand) und seiner Familie angemessen zu sorgen. Dabei sind die Beamtenbezüge formalrechtlich nicht an die Arbeitsleistung gekoppelt.
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