Akkreditiv (Bankwesen)

Akkreditiv [zu französisch accréditer »beglaubigen«] das, -s/-e,

Bankwesen: Auftrag eines Kunden an seine Bank, ihm oder einem Dritten bei der beauftragten oder einer anderen Bank unter bestimmten Bedingungen einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen. Nach der Art der Bedingungen unterscheidet man das Barakkreditiv (bei dem sich der Begünstigte lediglich legitimiert) und das Dokumentenakkreditiv (bei dem der Begünstigte genau bezeichnete

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