akademische Freiheit
akademische Freiheit, die besonderen Rechte der Hochschulen und ihrer Angehörigen (Universität). Aus älteren Wurzeln stammend, gehört die akademische Freiheit besonders seit der humboldtschen Universitätsreform zu den Fundamenten der deutschen Hochschulverfassung. Sie umfasst 1. die akademische Freizügigkeit, d. h. das Recht der Studierenden, den Hochschulort beliebig zu wechseln,
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