Administrator (katholisches Kirchenrecht)

Administrator [lateinisch] der, -s/...ˈtoren, katholisches Kirchenrecht:

Verwalter eines mit stellvertretender Leitungsvollmacht ausgestatteten Amtes. Ein Apostolischer Administrator leitet (im Namen des Papstes) ein kirchliches Gebiet (Apostolische Administratur), das aus besonderen Gründen (noch) nicht als Diözese errichtet ist. Ein Diözesanadministrator leitet vorübergehend eine vakante Diözese, ein Pfarradministrator eine nicht besetzte Pfarrei.

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