Abstammungsgutachten

Abstammungsgutachten, gemäß § 372 a ZPO zu erstattendes Gutachten, um die Abstammung einer Person von einer anderen festzustellen, wenn dies rechtlich geboten ist, z. B. im Hinblick auf die Unterhaltspflicht (Vaterschaftsuntersuchungen). Dabei wird üblicherweise zunächst eine Blutgruppenuntersuchung angeordnet, bei der ein sicherer Ausschluss der Vaterschaft erzielt werden kann.

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