Aberratio Ictus (Strafrecht)

Ab|erratio Ictus [lateinisch »Abirrung des Stoßes«], Strafrecht:

das Fehlgehen der Tat, das vorliegt, wenn der Erfolg einer vorsätzlichen Handlung bei einem anderen als dem gewollten Objekt eintritt, z. B.: A schießt auf B, trifft aber C. Nach der Rechtsprechung liegt versuchte Tötung des B in Idealkonkurrenz mit fahrlässiger Tötung oder Verletzung des C vor. Hiervon ist der

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