Abberufung (Völkerrecht)
Abberufung, Völkerrecht:
Beendigung der Mission eines diplomatischen Vertreters durch den Entsendestaat. Die Abberufung ist entweder in der Person des Diplomaten (z. B. wegen anderweitigen Einsatzes oder Dienstverfehlungen) oder in dem Abbruch diplomatischer Beziehungen zwischen Entsende- und Empfangsstaat begründet. Der Empfangsstaat kann die Abberufung jederzeit ohne Angabe von Gründen verlangen und den diplomatischen
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